Infos für unsere Mitglieder
08.03.2021 Neue Corona-Schutzverordnung mit Änderungen im Sport
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine geänderte Fassung der Corona-Schutzordnung veröffentlicht. Diese ist ab Montag, 08. März 2021 gültig und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.
Die neue Corona-Schutzverordnung untersagt im §9, Absatz 1, grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräumen wie Duschen etc. Sie enthält aber erweiterte Ausnahmen für den Sport im Freiluftbereich. Ausgenommen dem Verbot ist nur der Sport von bis zu fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel, einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.
Außerdem zugelassen ist der Sport von Gruppen mit höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die für die genannten Frei-Anlagen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzung ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.
Die Außen-Großsportanlagen sind im Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln durch die Sportler*innen geöffnet. Die Vereine, denen städtische Sportanlagen überlassen sind, sind gebeten, ihre Mitglieder besonders zu sensibilisieren. Es liegt an uns allen, die Lockerungen für den Sport gemeinsam beibehalten zu können.
22.02.2021 1. Lockerungen im Sport - Sportplätze dürfen wieder genutzt werden
25.01.2021 Anpassung der Corona-Schutzverordnung für NRW vom 25.01. bis 14.02.2021
Die Corona-Schutzverordnung für NRW ist angepasst und ab dem 25. Januar bis zum 14. Februar 2021 gültig. Für den Sport ergeben sich keine weiteren Einschränkungen.
23.12.2020 Komplette Absage der Winterlaufserie 2020/2021
Dreimal Null ist Null ist Null, ……………..(Bläck Fööss)
Komplette Absage der Winterlaufserie 2020/2021
Der Sportbereich muss aufgrund der aktuellen Pandemie und der damit verbundenen, hohen Infektionszahlen leider weiterhin in einem "Lockdown Light" verharren. Die Landesregierung NRW hat am 30. November 2020 die Fassung der Corona-Schutzverordung (CoronaSchVO) im Sportbereich vom November quasi bis Ende des Jahres verlängert.
Somit bleibt es uns erneut untersagt, trotz erhöhter Aufwände und Hygienekonzept, unsere Winterlaufserie durchzuführen. Mit Bedauern müssen wir somit nun auch den zweiten Lauf unserer dreiteiligen Veranstaltung und damit in letzter Konsequenz die komplette Serie absagen.
"Natürlich sind wir sehr enttäuscht und traurig, die Winterlaufserie nicht durchführen und somit absagen zu müssen. Im Hinblick auf die Gesundheit aller Beteiligten ist der Ausfall der Auflage 2020/21 allerdings die einzig verantwortungsvolle Entscheidung."
Ab sofort gilt unsere Aufmerksamkeit der Vorbereitung einer neuen Auflage ab November im nächsten Jahr. Die nächste Winterlaufserie ist mit Start am 27. November 2021 terminiert.
Die bereits angemeldeten Teilnehmer*innen, die auch das Startgeld bezahlt haben, werden in einer persönlichen Mail informiert.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand