Infos für unsere Mitglieder
31.05.2021 Es gilt in Bergisch Gladbach die Inzidenzstufe 2 der Corona Schutzverordnung
Städtische Sporthallen / Städtischen Turnhallen / Städtische Gymnastikhallen
(Stand 28.05.2021)
Grundsätzliche Regelungen zur Nutzung von städtischen Turn- und Sporthallen
1. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt in die Sportstätte strikt untersagt
2. Die Belegung erfolgt nach dem Belegungsplan
3. Die Vereine sind für die Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung selber zuständig.
4. Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte nacheinander, ohne Warteschlangen und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt
5. Kontaktpersonenverfolgung: durch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter werden Zeitpunkt des Betretens der Vereinsmitglieder sowie deren Verlassen der Sportstätte dokumentiert
6. Es herrscht Maskenpflicht auf dem Schul.- und Sportgelände und in der Sporthalle. Bei der Sportausübung entfällt die Maskenpflicht
7. Der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen für Besprechungen, Einweisungen u.ä. ist strikt untersagt
8. Die Toiletten sind geöffnet. Diese sind mit Flüssigseife und Papierhandtücher ausgestattet
9. Duschen und Umkleiden sind gesperrt. Sporttaschen und sonstige private Gegenstände sind in der Turn- bzw. Sporthalle zu verwahren. Eine Lagerung in den Geräteräumen ist ausdrücklich untersagt. Hinweis: sollte aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Zutritt zur Toilette nur möglich sein, indem die Umkleidekabinen betreten werden, so ist dies zulässig
10. Um eine Ansammlung von verschiedenen Sportgruppen zu vermeiden, sind die Räumlichkeiten der Sporthalle unmittelbar vor Trainingsbeginn zu betreten und nach Abschluss der Trainingseinheit umgehend zu verlassen
11. Sofern städtisches Personal vor Ort eingesetzt wird/ist, stehen die Mitarbeitenden bei Problemen/Fragestellungen zur Verfügung. Eine Erreichbarkeit ist telefonisch gegeben. Sollte eine persönliche Interaktion notwendig werden, gelten zum Schutz aller die Abstandsregeln von 1,5 m und das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung.
12. Die durch die Vereine erstellten Hygienekonzepte sind bei Bedarf der Stadt Bergisch Gladbach und sonstigen Behörden vorzulegen
13. Die Sporthalle und Toilette werden arbeitstäglich gereinigt.
28.05.2021 Neue Coronaschutzverordnung bringt ab 28. Mai 2021 Lockerungen für den Sport
Die Corona-Schutzverordnung für NRW ist komplett neu angepasst worden und ab dem 28. Mai 2021 gültig. Grundlage ist ein neuer Stufenplan. Insgesamt gesehen ergeben sich viele Lockerungen, insbesondere auch für den Sport. Ab sofort sind z.B. wieder Wettkämpfe erlaubt.
17.05.2021 Neue Corona-Schutzverordnung - bei unter 100 mehr und mehr Freiheiten für den Sport
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine geänderte Fassung der Corona-Schutzordnung veröffentlicht. Diese ist seit Mittwoch, 12. Mai 2021 gültig.
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass regionale 7-Tage-Inzident stabil unter 50 liegt:
10.04.2021 Impftermin für ab 78jährige in Bergisch Gladbach 2020/2022
Nach Informationen und eigenen Erfahrungen von Hermann Josef Heßeler können sich auch schon 78-jährige einen Impftermin im Impfzentrum Bergisch Gladbach geben lassen. Die Terminvergabe erfolgt über die Telefonnummer: 0800-11611701.
08.03.2021 Neue Corona-Schutzverordnung mit Änderungen im Sport
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine geänderte Fassung der Corona-Schutzordnung veröffentlicht. Diese ist ab Montag, 08. März 2021 gültig und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.
Die neue Corona-Schutzverordnung untersagt im §9, Absatz 1, grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräumen wie Duschen etc. Sie enthält aber erweiterte Ausnahmen für den Sport im Freiluftbereich. Ausgenommen dem Verbot ist nur der Sport von bis zu fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel, einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.
Außerdem zugelassen ist der Sport von Gruppen mit höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die für die genannten Frei-Anlagen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzung ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.
Die Außen-Großsportanlagen sind im Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln durch die Sportler*innen geöffnet. Die Vereine, denen städtische Sportanlagen überlassen sind, sind gebeten, ihre Mitglieder besonders zu sensibilisieren. Es liegt an uns allen, die Lockerungen für den Sport gemeinsam beibehalten zu können.
22.02.2021 1. Lockerungen im Sport - Sportplätze dürfen wieder genutzt werden
25.01.2021 Anpassung der Corona-Schutzverordnung für NRW vom 25.01. bis 14.02.2021
Die Corona-Schutzverordnung für NRW ist angepasst und ab dem 25. Januar bis zum 14. Februar 2021 gültig. Für den Sport ergeben sich keine weiteren Einschränkungen.
23.12.2020 Komplette Absage der Winterlaufserie 2020/2021
Dreimal Null ist Null ist Null, ……………..(Bläck Fööss)
Komplette Absage der Winterlaufserie 2020/2021
Der Sportbereich muss aufgrund der aktuellen Pandemie und der damit verbundenen, hohen Infektionszahlen leider weiterhin in einem "Lockdown Light" verharren. Die Landesregierung NRW hat am 30. November 2020 die Fassung der Corona-Schutzverordung (CoronaSchVO) im Sportbereich vom November quasi bis Ende des Jahres verlängert.
Somit bleibt es uns erneut untersagt, trotz erhöhter Aufwände und Hygienekonzept, unsere Winterlaufserie durchzuführen. Mit Bedauern müssen wir somit nun auch den zweiten Lauf unserer dreiteiligen Veranstaltung und damit in letzter Konsequenz die komplette Serie absagen.
"Natürlich sind wir sehr enttäuscht und traurig, die Winterlaufserie nicht durchführen und somit absagen zu müssen. Im Hinblick auf die Gesundheit aller Beteiligten ist der Ausfall der Auflage 2020/21 allerdings die einzig verantwortungsvolle Entscheidung."
Ab sofort gilt unsere Aufmerksamkeit der Vorbereitung einer neuen Auflage ab November im nächsten Jahr. Die nächste Winterlaufserie ist mit Start am 27. November 2021 terminiert.
Die bereits angemeldeten Teilnehmer*innen, die auch das Startgeld bezahlt haben, werden in einer persönlichen Mail informiert.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand